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Wie werden Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft (AG) in der Lohnsteuer und Sozialversicherung (§ 1 Satz 3 SGB VI, § 27 Abs. 1 Nr. 5 SGB III) geschlüsselt?

  • Gesetzliche Befreiung in der Renten- und Arbeitslosenversicherung kraft Organstellung (Unabhängig vom Aktienbesitz!)

    Während bei einem GmbH-Geschäftsführer aufwendig geprüft werden muss, ob er über 50 % der Gesellschaftsanteile oder eine Sperrminorität besitzt, ist die Rechtslage bei Mitgliedern des Vorstands einer Aktiengesellschaft (AG) (sowie einer Europäischen Gesellschaft SE oder KGaA) direkt im Gesetz geregelt:

  1. Rentenversicherung (§ 1 Satz 3 SGB VI)

    Mitglieder des Vorstands einer Aktiengesellschaft sind in dem Unternehmen, dessen Vorstand sie angehören, kraft Gesetzes NICHT rentenversicherungspflichtig (Beitragsgruppe RV = 0; gilt nur für Konzerntöchter nicht automatisch, sofern dort ein paralleler Arbeitsvertrag besteht).

  2. Arbeitslosenversicherung (§ 27 Abs. 1 Nr. 5 SGB III)

    Vorstandsmitglieder einer AG sind kraft Gesetzes versicherungsfrei in der Arbeitslosenversicherung (Beitragsgruppe AV = 0).

  3. Kranken- und Pflegeversicherung (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V)

    Da Vorstandsmitglieder regelmäßig ein Jahresgehalt oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) beziehen, sind sie kranken- und pflegeversicherungsfrei. WICHTIG: Trotz ihrer Befreiung in RV und AV haben AG-Vorstände (anders als beherrschende GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer!) nach dem BSG-Urteil und den Grundsätzen des GKV-Spitzenverbandes Anspruch auf den steuerfreien Arbeitgeberzuschuss zur privaten oder freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung nach § 257 SGB V i. V. m. § 3 Nr. 62 EStG!

  4. Umlagen (U1, U2, U3) und Unfallversicherung

    AG-Vorstände unterliegen weder den Umlagen U1 und U2 noch der Insolvenzgeldumlage (U3 nach § 358 SGB III) und sind nach § 3 SGB VII auch in der gesetzlichen Unfallversicherung (BG) versicherungsfrei (Beitragsgruppenschlüssel insgesamt = 0000, keine DEÜV-Meldungen!).

  • Lohnsteuerrecht (§ 1 LStDV)

    Steuerrechtlich sind Vorstandsmitglieder einer AG Arbeitnehmer – ihre Vorstandsvergütung (Festgehalt, Tantieme, Dienstwagen, Aktienoptionen) wird in DATEV ganz normal über ELStAM lohnversteuert!

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