- Volle SV-Pflicht (Personengruppe 102, Beitragsgruppe 1111)
Für Auszubildende gibt es weder Minijob-Freiheit noch den Midijob-Übergangsbereich.
- Geringverdienergrenze von 325,00 Euro (§ 20 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 SGB IV, Personengruppe 121)
Beträgt die monatliche Ausbildungsvergütung maximal 325,00 Euro, trägt der Arbeitgeber sämtliche SV-Beiträge (AG- und AN-Anteil inkl. Zusatzbeitrag und PV-Zuschlag) zu 100 % allein.
- Mindestausbildungsvergütung (§ 17 BBiG) und U1
Azubis zählen bei der 30-Köpfe-Prüfung für U1 nicht mit, ihre Vergütung ist aber U1-, U2- und U3-pflichtig.
Rechtsgrundlagen & Rechtsprechung
Rechtsgrundlagen
Feedback mitteilen oder Thema einreichen
Haben Sie eine Anmerkung zu diesem Fachartikel oder fehlt Ihnen eine wichtige Abrechnungsfrage im Wiki? Senden Sie Ihren Hinweis direkt an das Fachteam.
Laufende Lohnabrechnung abgeben?
Digital, termingerecht und rechtssicher nach DATEV-Standard – bereits ab 34 € pro Mitarbeiter und Monat. Berechnen Sie Ihren monatlichen Festpreis direkt online.
Festpreis berechnen