Zurück zur Übersicht

Wie werden die Wochenstunden und Entgelte zusammengerechnet, wenn ein Student gleichzeitig eine Werkstudentenstelle und einen Minijob ausübt?

  • Zwei getrennte Prüfkreise bei Studierenden mit mehreren Jobs (Zeitgrenze vs. Entgeltgrenze)
  • Prüfkreis 1 – Addition aller Wochenarbeitsstunden für die 20-Stunden-Grenze (§ 6 Abs. 1 Nr. 3 SGB V)

    Übt ein Student neben seinem Studium mehrere Beschäftigungen aus (z. B. 15 Stunden/Woche als Werkstudent bei Arbeitgeber A für 1.100 € UND 6 Stunden/Woche als Minijobber bei Arbeitgeber B für 350 €), werden für die Prüfung des Werkstudentenprivilegs DIE WOCHENSTUNDEN ALLER BESCHÄFTIGUNGEN ZUSAMMENGERECHNET!

    • Folge im Beispiel: 15 text Std. + 6 text Std. = mathbf21 text Stunden pro Woche während der Vorlesungszeit! Da 21 Stunden die 20-Stunden-Grenze überschreiten (und sofern keine Ausnahme für Wochenend-/Abendarbeit im Rahmen der 26-Wochen-Regel greift), entfällt das Werkstudentenprivileg bei Arbeitgeber A komplett – Job A wird voll sozialversicherungspflichtig in KV, PV, RV und AV (Wechsel von 106 / 0100 auf 101 / 1111)!
  • Prüfkreis 2 – Bleibt die 20-Stunden-Grenze in Summe eingehalten (z. B. 14 Std. Werkstudent + 5 Std. Minijob = 19 Std./Woche): Bleibt die Gesamtarbeitszeit beider Jobs zusammen bei höchstens 20 Stunden pro Woche, passiert Folgendes:

    • Job A (1.100 €) wird als Werkstudent (Personengruppe 106, Beitragsgruppe 0100 – nur RV-pflichtig) abgerechnet.
    • Job B (350 €) bleibt daneben als geringfügig entlohnter Minijob (Personengruppe 109 bei der Minijob-Zentrale) erhalten (da Job A in der KV, PV und AV versicherungsfrei ist, findet dort keine Zusammenrechnung mit dem Minijob statt; in der Rentenversicherung besteht ohnehin in beiden Jobs RV-Pflicht bzw. Befreiungsmöglichkeit im Minijob; steuerlich läuft Job B mit 2 % Pauschsteuer nach § 40a Abs. 2 EStG ohne Steuerklasse VI!).
Rechtsgrundlagen & Rechtsprechung
Rechtsgrundlagen

Mitarbeiter für Payroll gesucht

Fachkompetenz in der Entgeltabrechnung und Interesse an modernen DATEV-Workflows? Wir verstärken unser Team für flexible Remotearbeit.

Offene Stellen ansehen

Entgeltabrechnung digital auslagern

Digital Payroll Services übernimmt die monatliche Lohnbuchhaltung für Unternehmen in ganz Deutschland.

DATEV-Verarbeitung im deutschen Rechenzentrum 100% GoBD- & DSGVO-konform Pünktliche Übermittlung aller SV-Meldungen
Leistungen entdecken

Brutto-Netto- und SV-Rechner

Lohnsteuer, Arbeitgeber-Gesamtkosten und Nettoauszahlungen für Vollzeit, Teilzeit und Minijobs online kalkulieren.

Zum Rechner wechseln

Über Digital Payroll Services

Informationen über Unternehmensausrichtung, digitale Infrastruktur und standortunabhängige Mandantenbetreuung.

Mehr erfahren
Laufende Entgeltabrechnung abgeben? Digital, termingerecht und rechtssicher nach DATEV-Standard – ab 34 € pro Mitarbeiter/Monat. Lohnabrechnung abgeben? Ab 34 € / Mitarbeiter.
Kosten berechnen

Laufende Lohnabrechnung abgeben?

Digital, termingerecht und rechtssicher nach DATEV-Standard – bereits ab 34 € pro Mitarbeiter und Monat. Berechnen Sie Ihren monatlichen Festpreis direkt online.

Festpreis berechnen