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Welche gesetzlichen Rundungsregeln (kaufmännische Rundung vs. Abrundung auf volle Euro / 100 Euro / 0,5 Urlaubstage) gelten in Lohnsteuer, Sozialversicherung und Arbeitsrecht?

  • Ein kompakter Spickzettel der wichtigsten gesetzlichen Rundungsvorschriften für die manuelle Nachberechnung im Lohnbüro
  • 1. Sozialversicherungsbeiträge (§ 23 Abs. 1 SGB IV, § 2 BVV)

    Jeder einzelne Beitragsanteil (AG-Anteil und AN-Anteil für KV, PV, RV, AV sowie Umlagen U1, U2, U3) wird nach der kaufmännischen Rundungsregel auf zwei Nachkommastellen (Cent) gerundet: ab 0,005 Euro wird aufgerundet, unter 0,005 Euro wird abgerundet!

  • 2. Firmenwagen und JobRad – Bruttolistenpreis / UVP (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG, R 8.1 Abs. 9 Nr. 1 Satz 6 LStR): Der inländische Bruttolistenpreis inkl. Sonderausstattung und Umsatzsteuer (bzw. bei 0,5-%- und 0,25-%-Fahrzeugen der halbierte oder geviertelte Bruttolistenpreis!) wird vor Anwendung des 1-%-Satzes stets auf volle Hundert Euro ABGERUNDET (z. B. 45.999,00 € rightarrow 45.900,00 €)!

  • 3. Säumniszuschläge in Steuer und SV (§ 24 Abs. 1 SGB IV, § 240 Abs. 1 AO)

    Der rückständige Beitrags- oder Steuerbetrag wird für die 1-%-Berechnung auf den nächsten durch 50 Euro teilbaren Betrag nach unten ABGERUNDET (z. B. 1.249,99 € Rückstand rightarrow 1.200,00 € times 1,% = 12,00 text €)!

  • 4. Teilurlaubsansprüche (§ 5 Abs. 2 BUrlG)

    Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag (ab 0,50 Urlaubstagen) ergeben, sind auf volle Urlaubstage AUFZURUNDEN (Bruchteile unter 0,5 Tagen, z. B. 0,42 Tage, dürfen hingegen ohne tarifliche Vorschrift nicht auf 0 abgerundet werden, sondern sind stundenweise zu gewähren oder abzugelten – BAG, Urteil vom 23.01.2018 – 9 AZR 200/17)!

  • 5. Dynamische Minijob-Grenze (§ 8 Abs. 1a SGB IV)

    Wird nach der gesetzlichen Formel (textMindestlohn times 130 / 3) stets auf volle Euro AUFGERUNDET!

Rechtsgrundlagen & Rechtsprechung

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