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Wie wird der Jahresurlaubsanspruch berechnet, wenn ein Arbeitnehmer unterjährig von einer 5-Tage-Woche (Vollzeit) in eine 3-Tage-Woche (Teilzeit) wechselt?

  • Das Verbot der rückwirkenden Umrechnung bereits erarbeiteten Urlaubs (EuGH „Tirol“ / „Greenfield“ & BAG-Rechtsprechung)

    Früher rechneten viele Betriebe bei einem unterjährigen Wechsel von einer 5-Tage-Woche auf eine 3-Tage-Woche (z. B. zum 01. Juli) einfach den gesamten Jahresurlaub (inklusive des noch offenen Resturlaubs aus dem ersten Halbjahr!) pauschal mit dem Faktor 3 / 5 herunter. Der Europäische Gerichtshof und das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 10.02.2015 – 9 AZR 53/14 F) haben diese pauschale Rückrechnung für rechtswidrig erklärt!

  • Die einzig zulässige Abschnittsberechnung (Getrennte Berechnung für beide Jahreshälften!)

    Ändert sich im laufenden Kalenderjahr die Anzahl der wöchentlichen Arbeitstage, muss das Kalenderjahr zwingend in zwei getrennte Zeitabschnitte zerlegt werden:

  • Abschnitt 1 (Vollzeitphase in der 5-Tage-Woche)

    Der in diesem Zeitraum erworbene Urlaubsanspruch bleibt in voller Höhe erhalten und darf nachträglich NICHT mehr auf die 3-Tage-Woche heruntergerechnet werden (sofern der Mitarbeiter ihn in der Vollzeitphase nicht schon nehmen konnte)!

  • Abschnitt 2 (Teilzeitphase in der 3-Tage-Woche)

    Nur für die verbleibenden Monate ab dem Wechsel wird der anteilige Jahresurlaub nach der neuen Arbeitstage-Formel berechnet:

    textUrlaub Abschnitt 2 = left(textJahresurlaub Vollzeit times fractextMonate in Teilzeit12 right) times fractextNeue Arbeitstage pro WochetextAlte Arbeitstage pro Woche
Praxisbeispiel

Ein Mitarbeiter hat bei einer 5-Tage-Woche 30 Tage Jahresurlaub und wechselt zum 01. Juli (nach 6 vollen Monaten) auf eine 3-Tage-Woche (im ersten Halbjahr hat er bereits 10 Tage Urlaub genommen):

  • Anspruch 1. Halbjahr (6/12 in 5-Tage-Woche): 30 times (6 / 12) = mathbf15 text Urlaubstage (davon 10 genommen = 5 Tage unantastbarer Resturlaub aus dem 1. Halbjahr!).
  • Anspruch 2. Halbjahr (6/12 in 3-Tage-Woche): (30 times 6 / 12) times (3 / 5) = mathbf9 text Urlaubstage.
  • Gesamturlaub für das Jahr: 15 + 9 = mathbf24 text Urlaubstage (Rest ab 01.07. = 5 + 9 = 14 Tage). Zudem sind die 5 Resturlaubstage aus dem 1. Halbjahr mit dem höheren Vollzeit-Urlaubsentgelt zu vergüten!
Rechtsgrundlagen & Rechtsprechung
Rechtsprechung
BAG, Urteil vom 10.02.2015 – 9 AZR 53/14 (F); EuGH, Urteil vom 11.11.2015 – C-219/14 („Greenfield“)§ 3 BUrlG

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