Zurück zur Übersicht

Ist die Übernahme von Verwarnungsgeldern, Falschparker-Knöllchen oder Bußgeldern durch den Arbeitgeber steuer- und sozialversicherungspflichtiger Arbeitslohn?

  • Grundsatz der BFH-Rechtsprechung

    Geldstrafen, Bußgelder und Verwarnungsgelder wegen Geschwindigkeitsüberschreitung oder Lenkzeitverstößen sind immer steuer- und SV-pflichtiger Arbeitslohn! Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (Urteil vom 14.11.2013 – VI R 36/12) kann ein rechtswidriges Verhalten (Ordnungswidrigkeit oder Straftat) niemals im ganz überwiegenden eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers liegen – selbst dann nicht, wenn der Chef den Fahrer zur Eile gedrängt hat! Zahlt der Arbeitgeber ein solches Bußgeld für den Mitarbeiter, muss der Betrag in der Lohnabrechnung voll versteuert und verbeitragt werden (und ist zudem nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 8 EStG beim Arbeitgeber nicht als Betriebsausgabe abziehbar).

  • Die einzige seltene Ausnahme bei Paketzustellern / Lieferdiensten (Halter-Verwarnungsgelder wegen kurzzeitigen Haltens nach BFH-Urteil vom 13.08.2020 – VI R 1/17): Wird das Verwarnungsgeld wegen Falschparkens (z. B. 15 € bis 55 € beim Ausliefern von Paketen) von der Ordnungsbehörde direkt gegen den Arbeitgeber als Fahrzeughalter (§ 25a StVG) festgesetzt und zahlt der Arbeitgeber damit seine eigene Halterschuld, entsteht beim Fahrer zunächst kein Arbeitslohn; erst wenn der Arbeitgeber auf einen bestehenden arbeitsrechtlichen Regressanspruch gegen den Fahrer verzichtet, prüft das Finanzamt Lohnzufluss!

  • Rechtsgrundlagen & Rechtsprechung

    BFH, Urteil vom 14.11.2013 – VI R 36/12; BFH, Urteil vom 13.08.2020 – VI R 1/17

Mitarbeiter für Payroll gesucht

Fachkompetenz in der Entgeltabrechnung und Interesse an modernen DATEV-Workflows? Wir verstärken unser Team für flexible Remotearbeit.

Offene Stellen ansehen

Entgeltabrechnung digital auslagern

Digital Payroll Services übernimmt die monatliche Lohnbuchhaltung für Unternehmen in ganz Deutschland.

DATEV-Verarbeitung im deutschen Rechenzentrum 100% GoBD- & DSGVO-konform Pünktliche Übermittlung aller SV-Meldungen
Leistungen entdecken

Brutto-Netto- und SV-Rechner

Lohnsteuer, Arbeitgeber-Gesamtkosten und Nettoauszahlungen für Vollzeit, Teilzeit und Minijobs online kalkulieren.

Zum Rechner wechseln

Über Digital Payroll Services

Informationen über Unternehmensausrichtung, digitale Infrastruktur und standortunabhängige Mandantenbetreuung.

Mehr erfahren
Laufende Entgeltabrechnung abgeben? Digital, termingerecht und rechtssicher nach DATEV-Standard – ab 34 € pro Mitarbeiter/Monat. Lohnabrechnung abgeben? Ab 34 € / Mitarbeiter.
Kosten berechnen

Laufende Lohnabrechnung abgeben?

Digital, termingerecht und rechtssicher nach DATEV-Standard – bereits ab 34 € pro Mitarbeiter und Monat. Berechnen Sie Ihren monatlichen Festpreis direkt online.

Festpreis berechnen