- Gesetzliche Rechtsbehelfsfristen (§ 84 SGG / § 355 AO)
Gegen einen Nachforderungsbescheid der Deutschen Rentenversicherung nach § 28p SGB IV ist binnen einem Monat nach Bekanntgabe Widerspruch beim Rentenversicherungsträger einzulegen. Gegen einen Lohnsteuer-Haftungsbescheid des Finanzamts ist binnen einem Monat nach Bekanntgabe Einspruch beim Finanzamt einzulegen.
- Wichtigkeit der Fristen
Nach Ablauf der einmonatigen Ausschlussfrist werden die Bescheide bestandskräftig; eine sachliche Überprüfung ist dann (außer bei Rücknahme nach § 44 SGB X bzw. Aufhebung nach AO) nicht mehr möglich.
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