- Korrektur des Beitragsnachweises
Wurde ein falscher (zu hoher oder zu niedriger) Beitragsnachweis per ELENA/DATEV an die Einzugsstelle übermittelt, kann für diesen Abrechnungsmonat ein korrigierter Beitragsnachweis mit demselben Abrechnungszeitraum an die Krankenkasse übermittelt werden (der neue Nachweis überschreibt den alten).
- Erstattung von Überzahlungen (§ 27 SGB IV)
Zu Unrecht entrichtete Beiträge erstattet die Krankenkasse auf Antrag oder von Amts wegen samt Zinsen (nach § 44 SGB I).
Rechtsgrundlagen & Rechtsprechung
Rechtsgrundlagen
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