- Gesetzlicher Turnus (§ 28p Abs. 1 SGB IV)
Die Deutsche Rentenversicherung prüft jeden Arbeitgeber in der Regel mindestens alle vier Jahre im Rahmen einer Betriebsprüfung auf die korrekte Entrichtung der Gesamtsozialversicherungsbeiträge und Umlagen.
- Prüfungsgegenstand
Lohnkonten, DEÜV-Meldungen, Beitragsnachweise, Verträge, Rechnungen an selbstständige Freelancer (Prüfung auf Scheinselbstständigkeit nach § 7 SGB IV und Künstlersozialabgabe nach § 24 KSVG!), Spesenabrechnungen und steuerfreie Sachbezüge.
- Elektronisch unterstützte Betriebsprüfung (euBP nach § 28p Abs. 6a SGB IV)
Die Daten werden heute vollautomatisch verschlüsselt aus DATEV an die DRV übermittelt.
Rechtsgrundlagen & Rechtsprechung
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