- Gesetzliche Frist und Zweck der DEÜV-Jahresmeldung (§ 28a Abs. 2 SGB IV, § 10 Abs. 1 DEÜV)
Für jeden am 31. Dezember eines Kalenderjahres versicherungspflichtig oder geringfügig Beschäftigten muss der Arbeitgeber mit der ersten folgenden Lohn- und Gehaltsabrechnung, spätestens jedoch bis zum 15. Februar des folgenden Jahres, eine elektronische Jahresmeldung mit dem Abgabegrund
50an die zuständige Einzugsstelle (Krankenkasse bzw. Minijob-Zentrale) übermitteln. Aus den gemeldeten SV-pflichtigen Bruttoentgelten der Jahresmeldung berechnet die Deutsche Rentenversicherung die für das abgelaufene Kalenderjahr erworbenen Renten-Entgeltpunkte des Mitarbeiters! In welchen 3 Fällen wird am Jahresende KEINE Jahresmeldung (Grund 50) erstellt?
- Unterjähriger Austritt oder Austritt exakt zum 31. Dezember: Endet das Arbeitsverhältnis im Laufe des Jahres oder exakt mit Ablauf des 31. Dezember, wird bereits eine DEÜV-Abmeldung mit Abgabegrund
30(Zeitraum 01.01. bzw. Eintritt bis Austrittsdatum inkl. Entgelt) übermittelt – eine zusätzliche Jahresmeldung (Grund 50) unterbleibt, da das gesamte Jahres-Entgelt bereits in der Abmeldung (Grund 30) enthalten ist! - Unterbrechung während des gesamten Zeitraums bis über den 31. Dezember hinaus: Wurde für den Mitarbeiter im laufenden Jahr bereits eine Unterbrechungsmeldung wegen Krankengeld/Mutterschaftsgeld (Grund
51) oder Elternzeit (Grund52) abgegeben, die das bisher erzielte Jahres-Entgelt bis zum Unterbrechungsbeginn bereits gemeldet hat, und dauert die Unterbrechung über den 31.12. hinaus an, ist für den 31.12. keine Jahresmeldung (Grund 50) abzugeben! - Ausschließliche Unfallversicherungspflicht (Personengruppe
190oder kurzfristig Beschäftigte110ohne RV-Pflicht): Für diese Personengruppen wird statt der regulären Jahresmeldung (Grund 50) nur die UV-Jahresmeldung mit Abgabegrund92(bis 16.02.) übermittelt.
- Unterjähriger Austritt oder Austritt exakt zum 31. Dezember: Endet das Arbeitsverhältnis im Laufe des Jahres oder exakt mit Ablauf des 31. Dezember, wird bereits eine DEÜV-Abmeldung mit Abgabegrund
In DATEV LODAS / Lohn und Gehalt werden sowohl die DEÜV-Jahresmeldungen (Grund 50) als auch die UV-Jahresmeldungen (Grund 92) bereits vollautomatisch mit dem Dezember-Monatsabschluss (bzw. mit der Januar-Abrechnung) erzeugt und über das Rechenzentrum fristgerecht vor dem 15. Februar versendet.