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Wie wird der jährliche PSVaG-Beitrag zur Insolvenzsicherung von bAV-Zusagen berechnet und abgeführt?

  • Gesetzliche Pflicht zur Insolvenzsicherung (§§ 7 bis 10 BetrAVG)

    Arbeitgeber, die ihren Mitarbeitern eine Unterstützungskasse, eine Pensionszusage (Direktzusage) oder bestimmte Pensionsfonds zugesagt haben, müssen gesetzlich Pflichtmitglied im Pensions-Sicherungs-Verein VVaG (PSVaG in Köln) sein.

  • Berechnungsgrundlage

    Der PSVaG-Beitrag wird jährlich prozentual (je nach gesamtwirtschaftlicher Schadensentwicklung) auf Basis der Beitragsbemessungsgrundlage (laufende Barwerte der Versorgungsanwartschaften zum 31.10. des Vorjahres) erhoben. Der Beitrag ist als betrieblicher Aufwand voll steuerlich absetzbar.

  • Befreiung für GGF

    Für beherrschende GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer besteht kein gesetzlicher Insolvenzschutz über das BetrAVG, weshalb für deren Zusagen auch kein PSVaG-Beitrag anfällt.

Rechtsgrundlagen & Rechtsprechung
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