- Gesetzliche Pflicht zur Insolvenzsicherung (§§ 7 bis 10 BetrAVG)
Arbeitgeber, die ihren Mitarbeitern eine Unterstützungskasse, eine Pensionszusage (Direktzusage) oder bestimmte Pensionsfonds zugesagt haben, müssen gesetzlich Pflichtmitglied im Pensions-Sicherungs-Verein VVaG (PSVaG in Köln) sein.
- Berechnungsgrundlage
Der PSVaG-Beitrag wird jährlich prozentual (je nach gesamtwirtschaftlicher Schadensentwicklung) auf Basis der Beitragsbemessungsgrundlage (laufende Barwerte der Versorgungsanwartschaften zum 31.10. des Vorjahres) erhoben. Der Beitrag ist als betrieblicher Aufwand voll steuerlich absetzbar.
- Befreiung für GGF
Für beherrschende GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer besteht kein gesetzlicher Insolvenzschutz über das BetrAVG, weshalb für deren Zusagen auch kein PSVaG-Beitrag anfällt.
Rechtsgrundlagen & Rechtsprechung
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