Steuer- und SV-freier Ladestrom im Betrieb (§ 3 Nr. 46 EStG):Vom Arbeitgeber zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn unentgeltlich oder verbilligt gestellter Ladestrom zum Aufladen eines elektrischen Fahrzeugs oder Plug-in-Hybrids im Betrieb des Arbeitgebers (oder eines verbundenen Unternehmens) ist nach § 3 Nr. 46 EStG vollständig steuer- und sozialversicherungsfrei – und zwar sowohl für Dienstwagen als auch für private Elektroautos und zulassungspflichtige E-Bikes (> 25 km/h) der Mitarbeiter!
Pauschaler steuerfreier Auslagenersatz für das Laden des E-Dienstwagens an der privaten Steckdose/Wallbox zu Hause (§ 3 Nr. 50 EStG & BMF-Schreiben vom 29.09.2020): Lädt der Arbeitnehmer seinen elektrischen Firmenwagen (gilt nur für Dienstwagen, nicht für Privat-Pkws!) zu Hause über seinen privaten Stromzähler auf, kann er entweder den exakt über einen geeichten Zwischenzähler nachgewiesenen Strompreis nach § 3 Nr. 50 EStG steuerfrei erstattet bekommen ODER der Arbeitgeber zahlt ihm monatlich folgende pauschale, komplett steuer- und sozialversicherungsfreie Strom-Auslagenpauschalen (ohne jeden Belegnachweis!):
- Bei zusätzlicher Lademöglichkeit beim Arbeitgeber: 30,00 Euro/Monat für reine Elektroautos bzw. 15,00 Euro/Monat für Plug-in-Hybride.
- Ohne Lademöglichkeit beim Arbeitgeber: 70,00 Euro/Monat für reine Elektroautos bzw. 35,00 Euro/Monat für Plug-in-Hybride.
- Überlassung vs. Schenkung einer privaten Wallbox (Ladevorrichtung zu Hause)
- Bleibt der Arbeitgeber Eigentümer der Wallbox und überlässt sie dem Mitarbeiter nur zur Nutzung, ist dies nach § 3 Nr. 46 EStG komplett steuer- und SV-frei!
- Übereignet (schenkt) der Arbeitgeber dem Mitarbeiter die Wallbox oder zahlt er ihm zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn einen Zuschuss zum Kauf/Installation einer privaten Wallbox, kann der Arbeitgeber diesen Vorteil nach § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 6 EStG pauschal mit 25 % versteuern (wodurch er nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 SvEV komplett sozialversicherungsfrei bleibt!).
Ein Außendienstler fährt ein reines Elektroauto als Dienstwagen (keine Ladesäule am Firmensitz) und lädt das Auto zu Hause. Das Lohnbüro richtet in DATEV eine monatlich durchlaufende steuer- und SV-freie Auslagen-Lohnart über 70,00 Euro ein – der Mitarbeiter erhält 840,00 Euro im Jahr netto ohne Belegbürokratie.