- Befreiung von der DRV (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI)
Pflichtmitglieder verkammerter freier Berufe werden auf elektronischen Antrag von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreit.
- Tätigkeitsbezogenheit & 3-Monats-Frist (§ 6 Abs. 2 und 4 SGB VI)
Bei jedem Arbeitgeberwechsel muss zwingend innerhalb von 3 Monaten ein neuer elektronischer Befreiungsantrag gestellt werden, damit er ab Tag 1 rückwirkend greift.
- Schlüsselung in DATEV
RV-Beitragsgruppe 0 (z. B. 1011, 9011 oder 0010), steuerfreier Arbeitgeberzuschuss nach § 172a SGB VI i. V. m. § 3 Nr. 62 EStG sowie monatliche DASBV-Meldung an das Versorgungswerk.
Rechtsgrundlagen & Rechtsprechung
Rechtsprechung
BSG, Urteil vom 31.10.2012 – B 12 R 3/11 R§ 6 SGB VI
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