- Gesetzlicher Abruf (§ 109 SGB IV, § 5 Abs. 1a EFZG)
DATEV ruft für gesetzlich Versicherte (inkl. GKV-Minijobbern) die AU-Daten elektronisch bei der Krankenkasse ab; bei Rückmeldung „Status 4 (Liegt noch nicht vor)“ prüft die Kasse 14 Tage lang automatisch nach und liefert die eAU bei Eingang nach.
- Ausnahmen (weiterhin Papier-AU erforderlich!)
- Privat krankenversicherte Arbeitnehmer (PKV).
- Ausländische Ärzte / Privatärzte.
- Kinderkrankenscheine (§ 45 SGB V), Beschäftigungsverbote und Reha-Maßnahmen.
- Minijobs im Privathaushalt.
Rechtsgrundlagen & Rechtsprechung
Rechtsgrundlagen
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