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Wie steuert man Nachberechnungen in DATEV LODAS und Lohn und Gehalt korrekt für Vormonate und das Vorjahr?

  • Aufrollung im laufenden Kalenderjahr

    Änderungen mit rückwirkendem Gültigkeitsdatum rollt DATEV automatisch für Steuer und SV im Ursprungsmonat auf.

  • Nachberechnung in das abgeschlossene Vorjahr (nach dem 28.02. / nach Lohnsteuerbescheinigung)

    Da eine steuerliche Aufrollung des Vorjahres nach § 41c Abs. 3 EStG unzulässig ist, trennt DATEV automatisch: Sozialversicherungsrechtlich wird der Vorjahresmonat nach dem Entstehungsprinzip aufgerollt (inkl. Korrektur der DEÜV-Jahresmeldung), steuerrechtlich wird der Betrag nach dem Zuflussprinzip im aktuellen Monat als sonstiger Bezug versteuert.

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