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Wie müssen Arbeitgeber die Einhaltung des Mindestlohns nach § 17 MiLoG dokumentieren und welche Unterlagen müssen bereitgehalten werden?

  • Dokumentationspflicht nach § 17 Abs. 1 und 2 MiLoG

    Aufzeichnung von Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit spätestens bis zum 7. Tag nach Leistungserbringung; Aufbewahrung für mindestens zwei Jahre.

  • Vorlagepflicht bei Prüfungen

    Bei Prüfungen der FKS (Zoll) müssen die Arbeitszeitnachweise, Lohnkonten, Lohnabrechnungen und Nachweise über die tatsächliche Auszahlung des Mindestlohns (Zahlungsbelege/Kontoauszüge) vorgelegt werden.

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