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Wie müssen ELStAM und DEÜV-Meldungen bei einem Systemwechsel (Wechsel des Lohnabrechnungsprogramms oder Dienstleisters) abgewickelt werden?

  1. DEÜV-Meldekette wahren

    Im alten System erfolgt eine Abmeldung zum Monatsletzten mit Abgabegrund 36; im neuen System (DATEV) eine Anmeldung zum 1. des Übernahmemonats mit Abgabegrund 13 (damit Krankenkassen-Rückmeldungen und eAU an die neue Absendernummer laufen).

  2. ELStAM-Übernahme ohne Steuerklasse-VI-Falle

    Nutzung des Kennzeichens „Wechsel des Datenübermittlers (Systemwechsel)“ in DATEV zur nahtlosen Übernahme der Hauptarbeitgeber-Registrierung beim BZSt.

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