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Wie funktioniert der Abruf der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) nach § 109 SGB IV in DATEV und was gilt bei Privatversicherten?

  • Gesetzlicher Abruf (§ 109 SGB IV, § 5 Abs. 1a EFZG)

    DATEV ruft für gesetzlich Versicherte (inkl. GKV-Minijobbern) die AU-Daten elektronisch bei der Krankenkasse ab; bei Rückmeldung „Status 4 (Liegt noch nicht vor)“ prüft die Kasse 14 Tage lang automatisch nach und liefert die eAU bei Eingang nach.

  • Ausnahmen (weiterhin Papier-AU erforderlich!)
    1. Privat krankenversicherte Arbeitnehmer (PKV).
    2. Ausländische Ärzte / Privatärzte.
    3. Kinderkrankenscheine (§ 45 SGB V), Beschäftigungsverbote und Reha-Maßnahmen.
    4. Minijobs im Privathaushalt.
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