- Das integrierte Darlehensmodul in DATEV (Personaldaten Darlehen)
Statt Darlehensabzüge und Zinsvorteile jeden Monat mühsam in einer externen Excel-Tabelle nachzurechnen, übernimmt das DATEV-Darlehensmodul die gesamte Laufzeitüberwachung vollautomatisch:
Welche Parameter werden einmalig erfasst?
- Ursprünglicher Darlehensbetrag und Auszahlungsmonat (auf Wunsch zahlt DATEV die Darlehensvaluta direkt als Netto-Bezug mit der nächsten Gehaltsabrechnung aus).
- Monatliche Tilgungsrate (fester Euro-Betrag ab Beginnmonat).
- Vereinbarter Zinssatz (z. B. 0,0 % bei zinslosem Darlehen oder 1,5 %) sowie der maßgebliche Referenzzinssatz der Deutschen Bundesbank bei Vertragsabschluss (abzüglich 4 % Bewertungsabschlag).
Was macht DATEV danach jeden Monat automatisch?
- DATEV zieht die vereinbarte Tilgungsrate (und den vereinbarten Zins) jeden Monat automatisch als Nettoabzug vom Auszahlungsbetrag ab und reduziert den Darlehens-Reststand auf der Lohnabrechnung.
- Gleichzeitig prüft DATEV jeden Monat, ob die Restschuld noch über 2.600,00 Euro liegt: Falls ja, berechnet DATEV den monatlichen Zinsvorteil und prüft, ob dieser die monatliche 50-Euro-Sachbezugsfreigrenze (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG) überschreitet; sobald die Restschuld durch die Tilgungen auf 2.600,00 Euro oder darunter sinkt, stellt DATEV die Zinsvorteilsberechnung automatisch ein!
Rechtsgrundlagen & Rechtsprechung
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