- Elektronische Führungspflicht (§ 8 Abs. 2 und 3 BVV)
- Alle Nachweise, die eine Versicherungsfreiheit oder besondere Beitragsberechnung begründen, müssen elektronisch vorgehalten werden: Personalfragebögen und RV-Befreiungsanträge (§ 6 Abs. 1b SGB VI) bei Minijobbern
- Fragebögen zur Berufsmäßigkeit bei kurzfristig Beschäftigten
- Immatrikulationsbescheinigungen für jedes Semester bei Werkstudenten
- PKV-Bescheinigungen nach § 257 Abs. 2a SGB V
- Entgeltumwandlungsvereinbarungen zur bAV
- A1-Bescheinigungen und Elternzeitanträge.
Rechtsgrundlagen & Rechtsprechung
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