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Welche Dokumente müssen nach § 8 BVV zwingend elektronisch in der digitalen Personalakte für die DRV-Betriebsprüfung geführt werden?

  • Elektronische Führungspflicht (§ 8 Abs. 2 und 3 BVV)
    • Alle Nachweise, die eine Versicherungsfreiheit oder besondere Beitragsberechnung begründen, müssen elektronisch vorgehalten werden: Personalfragebögen und RV-Befreiungsanträge (§ 6 Abs. 1b SGB VI) bei Minijobbern
    • Fragebögen zur Berufsmäßigkeit bei kurzfristig Beschäftigten
    • Immatrikulationsbescheinigungen für jedes Semester bei Werkstudenten
    • PKV-Bescheinigungen nach § 257 Abs. 2a SGB V
    • Entgeltumwandlungsvereinbarungen zur bAV
    • A1-Bescheinigungen und Elternzeitanträge.
Rechtsgrundlagen & Rechtsprechung
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